Willkommen bei arbeiten-in-deutschland.com!
Deutschland versteht sich als ein weltoffenes, tolerantes Land, in dem 15 Prozent der Menschen Migrationshintergrund haben.
In Deutschland werden dringend Fachkräfte gesucht.
Wir bauen Ihnen die Brücke zur Arbeitswelt in Deutschland und helfen Ihnen bei Ihren Plänen einzuwandern, insbesondere:
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bei der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis,
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bei der Anerkennung Ihres ausländischen Bildungsabschlusses,
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beim Abschluß von Arbeitsverträgen.
Zur Person Rechtsanwalt Hans-Otto Morgenthaler
- Studium an den Universitäten Heidelberg und Mannheim
- Befähigung zum Richteramt seit 1976
- Selbständiger Rechtsanwalt seit 1978.
- Ausbildung zum Mediator 1991.
- Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 1992.
Schwerpunkte der Tätigkeit: - Arbeitsrecht, Ausländerrecht, Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse.
Wichtiger Hinweis!
Wir sind erfahren und hoch spezialisiert Es können trotzdem niemals absolut sichere Aussagen über den Ausgang einer Rechtssache gemacht werden.
Dies hängt damit zusammen, dass die Behörde häufig einen gesetzlichen Entscheidungsspielraum hat, der leider nicht beeinflusst werden kann.
Da sich die Rechtslage häufig und kurzfristig ändert, können wir keinerlei Garantie für die Richtigkeit unserer Internetseite geben oder irgendeine Haftung übernehmen.
Rechtsanwalt Hans-Otto Morgenthaler ist in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen und führt die Bezeichnung "Rechtsanwalt" und ist Mitglied der pfälzischen Rechtsanwaltskammer Zweibrücken.
Die seit dem 1.1.2002 eingeführten neuen Informationspflichten gemäß § 6 TDG gelten auch für die Anwaltshomepage. Laut Gesetzesbegründung sind Anwälte verpflichtet, auf die berufsrechtlichen Regelungen hinzuweisen. Ausreichend ist ein Link auf eine entsprechende Sammlung im Netz.
[ Die Berufsregeln - Bundesrechtsanwaltskammer ]
Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (Brago)
Ab dem 1. Juli 2004 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)