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Ausländerrecht

Der Grundsatz.

Im Prinzip benötigt jeder Ausländer eine Erlaubnis, um in Deutschland zu arbeiten.

Für Bürger der Europäischen Union (EU)-und Ihre Familienangehörigen, sowie Bürger des ERW Wirtschaftsraumes (Island, Lichtenstein, Norwegen) und der Schweiz gilt dies allerdings nicht.

Bürger aller anderer Staaten (Drittländer), benötigen eine Aufenthaltserlaubnis. Diese wird von den Ausländerbehörden des vorgesehenen Wohnsitzes erteilt

Das deutsche Ausländerrecht ist wie der berühmte Schweizer Käse. Eine harte Masse, die viele Löcher hat.

Das heißt, niemand der nicht EU Bürger ist oder einen Anspruch auf Familienzusammenführung hat, kann einfach zum Arbeiten nach Deutschland kommen.

Soweit zur harten Masse.

Nun aber zu den zahllosen Löchern im Käse.

Die nachstehende Homepage befasst sich mit typischen Gruppen von Einwanderungswegen, wie sie in der Praxis häufig vorkommen.

Sollten Sie auf den ersten Blick nicht darunter fallen, nicht resignieren.

Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde stark vereinfacht. Es gibt es noch weitere Wege der Einwanderung, die hier nicht genannt werden konnten, da eher selten und zu kompliziert sind um sie auf einer Homepage darzustellen. So existieren, zum Beispiel, Möglichkeiten für:

  • Menschen die bereits in einem anderen Land der EU gearbeitet haben.
  • Leitende Angestellte und Spezialisten joint ventures. (Internationaler Austausch)
  • Geschäftsführer, Handlungsbevollmächtigte und Führungskräfte.
  • Hochqualifizierte und besonders erfahrene Berufsspezialisten.
Adresse:
Hans-Otto Morgenthaler
Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Arbeitsrecht
Von-Stephan-Straße 4
67063 Ludwigshafen
Fon: +49 621 669009256

E-Mail: anwalt@rechtsanwalt-morgenthaler.de
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