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Die Familie

Die Sicherung des Lebensunterhalts.

Bei den Wegen 3-5 (Blue Card/ Facharbeiter/ Selbstständige Unternehmer) können Ehegatten und minderjährige Kinder
Durch den Verdienst des Antragsstellers, muss allerdings der Lebensunterhalt der Familie gesichert sein.

Dies sollte bei einer Fachkraft kein Problem sein.

Krankenversicherungsschutz für die ganze Familie gibt es über den Verdiener.
Die Wohnung muss ausreichen groß sein. Für jedes Familienmitglied 12 Quadratmeter.

Der Ehegatte darf in der Regel sofort arbeiten.

Er muss in der Heimat einen Deutschkurs gemacht haben. Verlangt wird aber nur das Sprachniveau A1. (Einfachste Verständigung in Alltagssituationen).

Bei einer Aufenthaltserlaubnis nach § 19a AufenthG (Blue Card ) entfällt sogar diese Anforderung.
Kinder können bis 18 Jahre mitkommen.

Bei Kindern ab 16 Jahren werden allerdings gute Sprachkenntnisse (Sprachniveau C1) erwartet oder eine „positive Integrationsprognose“, was natürlich gewisse Deutschkenntnisse voraussetzt. -Ein vorbereitende Deutschkurs im Heimatland ist also sehr sinnvoll.

Das allgemeine Schulwesen und die Hochschule ist in Deutschland übrigens weitgehend kos-tenlos.

Kinder die älter als 18 sind haben keinen Rechtsanspruch auf Einreise mit der Familie. Wollen sie allerdings eine Berufsausbildung machen oder studieren, so wird dies in aller Regel möglich sein.
 

Adresse:
Hans-Otto Morgenthaler
Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Arbeitsrecht
Von-Stephan-Straße 4
67063 Ludwigshafen
Fon: +49 621 669009256

E-Mail: anwalt@rechtsanwalt-morgenthaler.de
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